FAQ

Häufige Fragen zu We Impact auf einen Blick

Haben Sie Fragen? Hier finden Sie Antworten. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, kontaktieren Sie uns gerne direkt – wir helfen Ihnen jederzeit weiter.

Das We Impact System

An wen richtet sich We Impact?

We Impact richtet sich an Unternehmen und Organisationen aller Größen und Branchen im deutschsprachigen Raum, inklusive ausländischer Tochtergesellschaften. Es eignet sich insbesondere für KMUs, ebenso wie für Unternehmen mit bestehenden Umweltmanagementsystemen wie ISO14001, EMAS oder EMASplus. Organisationen, die direkt oder indirekt von Regularien wie der CSRD oder dem LkSG betroffen sind, finden in We Impact eine ideale Lösung zur Integration dieser Anforderungen in ihr Unternehmensmanagement.

We Impact schafft die Strukturen für eine verlässliche Nachhaltigkeitsberichterstattung. Unternehmen erhalten damit die Grundlage für VSME-konforme Berichte und valide ESG-Daten. Diese Daten gewinnen auch für Banken an Bedeutung, da sie zunehmend in Finanzierungsentscheidungen einbezogen werden

Welche Anforderungen stellt We Impact?

We Impact definiert spezifische Anforderungen an ein ganzheitliches Nachhaltigkeitsmanagement, das ein wirksames Risikomanagement und die Umsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette einschließt. Der Zertifizierungsstandard basiert auf bewährten Standards wie ISO 14001 und EMAS, ergänzt durch spezifische Anforderungen aus dem LkSG und der CSRD/ ESRS. Ein integraler Bestandteil ist der Nachhaltigkeitsbericht gemäß dem VSME, der die Transparenz und Glaubwürdigkeit des unternehmerischen Engagements unterstreicht.

Was wird mit dem We Impact Siegel ausgezeichnet?

Das We Impact Siegel kennzeichnet Unternehmen, die ein umfassendes, standardisiertes und wirkungsorientiertes Nachhaltigkeitsmanagement erfolgreich implementieren. Es bestätigt, dass die Organisation Nachhaltigkeit tiefgreifend in ihre betrieblichen Prozesse integriert hat und sich für kontinuierliche Verbesserungen engagiert.

Was sagt das Siegel nicht aus?

Das Siegel bezieht sich ausschließlich auf das Managementsystem des Unternehmens und nicht auf die Nachhaltigkeit einzelner Produkte oder Dienstleistungen. Es bestätigt, dass die Unternehmen unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsstandards agieren, was zur Verbesserung der Nachhaltigkeit ihres Angebots beitragen kann.

Wer steht hinter We Impact?

We Impact wurde von KATE Umwelt & Entwicklung in Zusammenarbeit mit Arqum, im Auftrag und mit Unterstützung des Bundesumweltministeriums entwickelt. Dabei haben zahlreiche Stakeholder und Unternehmen im Dialog mitgewirkt. KATE fungiert als Siegelgeber und betreibt die We Impact Geschäftsstelle, die als Informations- und Registrierungsstelle dient, Qualifizierungen durchführt und das System kontinuierlich weiterentwickelt. Der Strategiebeirat von We Impact besteht aus unabhängigen, ehrenamtlichen Fachleuten, und trägt durch seine Expertise aus verschiedenen Sektoren zur Verbesserung und Aufsicht des Systems bei.

Für welche Unternehmen ist Stufe 1 geeignet, für welche Unternehmen Stufe 2?

Stufe 1 ist ideal für Einsteiger im Bereich Nachhaltigkeitsmanagement und zielt dabei auf die Einführung der Grundlagen ab. Stufe 2 richtet sich an fortgeschrittene Unternehmen, die bereits über ein Umweltmanagement verfügen und dies weiterentwickeln oder von Beginn an ein anspruchsvolles Nachhaltigkeitsmanagement aufbauen wollen. Organisationen können basierend auf ihrer bestehenden Erfahrung und ihren Zielen in beiden Stufen starten.

Integration bestehender Standards und
gesetzlicher Anforderungen

Welche Zusatzanforderungen stellt We Impact an ISO14001-zertifizierte und EMAS-validierte Unternehmen?

We Impact erweitert die Anforderungen von ISO14001 und EMAS um zusätzliche Aspekte, die soziale Themen, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in der Lieferkette und Governance-Aspekte abdecken. EMAS-validierte Unternehmen erfüllen bereits alle umweltbezogenen Kriterien und erweitern ihr Umweltmanagementsystem um die zusätzlichen We Impact Anforderungen. ISO 14001-zertifizierte Organisationen erweitern ihr Managementsystem, um die zusätzlichen EMAS- und We Impact-spezifischen Anforderungen.

Wie gelingt der Übergang zu We Impact für Unternehmen mit gültiger EMASplus-Zertifizierung?

EMASplus-Organisationen setzen bereits weitestgehend die Anforderungen von We Impact um. Anpassungsbedarf in den Organisationen besteht insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an die Bestimmung der Wesentlichkeit, der Inhalte des Nachhaltigkeitsberichts und einiger Elementen des LkSG und ESRS, die im Regelwerk an entsprechender Stelle gekennzeichnet sind.

Ich bin EMASplus-zertifiziert - Welche Fristen gelten in Bezug auf Rezertifizierung, Witnessaudits und Übergang zu We Impact?

Für EMASplus-Organisationen gilt:

  • Erst- und Rezertifizierungen nach EMASplus können bis einschließlich 31.12.2024 durchgeführt werden. Ab 01.01.2025 können ausschließlich Erst- und Rezertifizierungen nach We Impact durchgeführt werden.
  • Überwachungsaudits nach EMASplus können noch bis einschließlich 31.12.2025 durchgeführt werden.
  • Organisationen, die nach EMASplus zertifiziert sind, dürfen das EMASplus-Logo so lange zusätzlich zum We Impact-Logo verwenden, bis ihr bestehendes EMASplus-Zertifikat abläuft.
  • Nach einem erfolgreichen We Impact-Audit durch eine/einen Impact-Gutacher:in (Rezertifizierung oder Überwachung) wird der Antrag zur Aufnahme in das We Impact-Register gestellt. Damit erfolgt gleichzeitig die automatische Löschung aus dem EMASplus-Register.
  • EMASplus-zertifizierte Organisationen erstellen einen Nachhaltigkeitsbericht, der für den jeweiligen Zertifizierungszeitraum von drei bis vier Jahren gültig ist. Dieser bestehende Bericht kann bis zum Ende des aktuellen Zertifizierungszeitraums (Gültigkeit des Zertifikats) weiterverwendet werden. Erst mit Beginn eines neuen Zertifizierungszeitraums müssen die Anforderungen von We Impact an den Nachhaltigkeitsbericht erfüllt werden.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen gerne an die Geschäftsstelle unter info@we-impact.de

Inwiefern integriert We Impact die CSRD und das LkSG?

We Impact unterstützt Unternehmen bei der Integration von CSRD- und LkSG-Anforderungen in ihr Management. Unternehmen führen eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durch und berücksichtigen alle relevanten ESG-Themen gemäß den ESRS. Der Nachhaltigkeitsbericht der Stufe 2 erfüllt die Anforderungen des VSME-Standards und kann bei Bedarf erweitert werden, um alle CSRD-Bedingungen vollständig abzudecken. Die wesentlichen Sorgfaltspflichten des LkSG werden im We Impact System aufgenommen und weitestgehend bereits ab Stufe 1 berücksichtigt.

Wie unterstützt We Impact Stufe 1 die VSME-Berichterstattung?

Bereits mit We Impact Stufe 1 wird die Grundlage für eine Nachhaltigkeitsberichterstattung nach VSME gelegt. Unternehmen bauen die erforderlichen Strukturen und Prozesse auf und erfassen alle VSME-relevanten Daten nachvollziehbar und prüfbar. Damit entstehen valide ESG-Informationen, die sowohl für die VSME-Berichterstattung als auch für weitere Anforderungen wie CSRD oder Bankenreporting genutzt werden können.

Erfüllt We Impact die neuen Anforderungen des UWG (EmpCo-Richtlinie)?

Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des UWG gelten ab dem 27. September 2026 neue Anforderungen an Nachhaltigkeitssiegel. In der Kommunikation gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern dürfen sie dann nur noch verwendet werden, wenn sie auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgelegt sind.
Nach unserer Rechtsauffassung erfüllt We Impact die Kernanforderungen an ein solches Zertifizierungssystem. Die Zertifizierung erfolgt auf Grundlage eines veröffentlichten Standards mit definierten Anforderungen und öffentlich einsehbarer Gebührenordnung. Die Prüfung übernehmen unabhängige Impact-Auditor:innen (Stufe 1) beziehungsweise staatlich zugelassene Umweltgutachter:innen mit We Impact Qualifikation (Stufe 2). Bei Verstößen gegen die Anforderungen endet die Registrierung und damit die Berechtigung zur Verwendung des Siegels.
Für Stufe 2 gilt darüber hinaus: Zulassung, Kompetenz und Unabhängigkeit der prüfenden Umweltgutachter:innen sind gesetzlich geregelt (Umweltauditgesetz, EMAS-Verordnung) und unterliegen der Aufsicht der staatlich beliehenen Zulassungsstelle DAU. Nach unserer Rechtsauffassung erfüllt We Impact Stufe 2 damit alle vier Kriterien der gesetzlichen Definition eines Zertifizierungssystems. Die ausführliche Stellungnahme finden Sie hier zum Download.
Die EMAS-Registrierung als fester Bestandteil der Stufe 2 ist ein staatlich geregeltes System. Das EMAS-Logo können registrierte Organisationen unverändert verwenden.
Wir prüfen derzeit gemeinsam mit unserer Zertifizierungsstelle, auf welchem Weg sich die Konformität des We Impact Siegels zusätzlich formal bestätigen lässt, etwa über eine Anpassung der bestehenden Akkreditierung oder eine eigenständige Programmzulassung bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS). Über den Stand informieren wir fortlaufend an dieser Stelle.
Stand: 07/2026

Was bedeutet die UWG-Novelle für Unternehmen, die bereits zertifiziert sind?

Das We Impact Siegel wird nicht auf Produkten angebracht. Es steht für das extern geprüfte Nachhaltigkeitsmanagementsystem Ihrer Organisation.
Entscheidend für die neuen Regeln ist, an wen sich Ihre Kommunikation richtet. Die Anforderungen des UWG gelten für geschäftliche Aussagen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Die Kommunikation mit Geschäftspartnern, etwa in Lieferantenauskünften, Ausschreibungen oder ESG-Fragebögen, fällt in der Regel nicht darunter. Wenn sich Ihre Website und Ihre Werbung an Endverbraucher:innen richten, gelten die neuen Anforderungen dagegen auch dort. In diesem Fall empfehlen wir, die Verwendung des Siegels und Ihre Umweltaussagen vor dem 27. September 2026 zu prüfen; sprechen Sie uns dazu gerne an.
Für Ihre Kommunikation empfehlen wir grundsätzlich konkrete, belegbare Aussagen, zum Beispiel: „zertifiziert nach We Impact Stufe 1, geprüft durch unabhängige Impact-Auditor:innen" oder „zertifiziert nach We Impact Stufe 2, geprüft durch staatlich zugelassene Umweltgutachter:innen". Vorsicht bei pauschalen Begriffen: Allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich" sind künftig nur noch mit Nachweis zulässig, und Klimaneutralitätswerbung für Produkte, die auf Kompensation beruht, ist ab dem 27. September 2026 generell unzulässig.
Alle zertifizierten Unternehmen informieren wir vor dem Stichtag direkt über den Stand des Zulassungsverfahrens und unsere Empfehlungen zur Siegelverwendung. Bei Fragen wenden Sie sich an die Geschäftsstelle.
Stand: 07/2026

Siegel und Zertifizierung

Wie wird We Impact geprüft?

Die Prüfung und Zertifizierung erfolgen durch unabhängige, von der Geschäftsstelle zugelassene Prüfer:innen. Diese werden durch Fachkundeschulungen qualifiziert und regelmäßig geprüft. In Stufe 1 erfolgt die Prüfung mittels Online Audit durch Impact-Auditor:innen. In Stufe 2 wird die Prüfung vor Ort durch Impact-Gutachter:innen durchgeführt. Impact-Gutacher:innen sind durch die Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter (DAU) akkreditierte Umweltgutachter:innen mit einer We Impact Zusatzqualifizierung.

Wie lange ist die We Impact Zertifizierung gültig?

Das Zertifikat für Stufe 1 ist drei (bzw. vier1 ) Jahre gültig. Im Anschlus kann eine Rezertifizierung der Stufe 1 erfolgen oder der Übergang in Stufe 2.

Die Zertifizierung für Stufe 2 ist ebenfalls für drei (bzw. vier1) Jahre gültig und kann durch regelmäßige Rezertifizierungen aufrechterhalten werden.

1 Vier Jahre, bei Organisationen entsprechend der Regelung für kleine Organisationen gemäß Art. 7 der EMAS-Verordnung

Welche Kosten sind mit der Einführung und Zertifizierung von We Impact verbunden?

Die Kosten setzen sich zusammen aus internen Aufwendungen für die Umsetzung, einer Eintragungsgebühr, einem jährlichen Beitrag und den Gebühren für die unabhängigen Prüfer:innen. Die Höhe dieser Kosten variiert je nach Umfang der erforderlichen Maßnahmen und Unternehmensgröße. Die Kosten des Audits fragen Sie direkt bei den Prüfer:innen an.

Unternehmen, die sich bei der Einführung von Stufe 1 begleiten lassen möchten, können dafür einen We Impact Konvoi nutzen. In diesen begleiteten Programmen starten mehrere Organisationen parallel, erhalten fachliche Unterstützung und werden Schritt für Schritt durch den Einführungsprozess geführt. So gelingt der Einstieg strukturiert, praxisnah und in einem kostengünstigen Rahmen. Weitere Informationen zu aktuellen Konvois finden Sie hier.

Mit welchem zeitlichen Aufwand ist bis zum Erhalt des We Impact Siegels zu rechnen?

Der zeitliche Aufwand hängt von der bestehenden Struktur, der Vorbereitung und den Ambitionen eines Unternehmens ab. Für die Stufe 1 werden ca. 5 bis 6 Monate als Einführungshorizont angesetzt. Für die Stufe 2 sollten bei vorhandenem EMAS oder nach Stufe 1 ca. 5 Monate eingeplant werden. Wird Stufe 2 mit zusätzlicher EMAS-Validierung eingeführt, sollten ca. 8 bis 10 Monate eingeplant werden.

Wie darf das We Impact Siegel verwendet werden?

Das We Impact Siegel kennzeichnet Unternehmen, welche die We Impact Anforderungen an ihr Nachhaltigkeitsmanagement erfüllen. Das Siegel kann in der gesamten Unternehmenskommunikation genutzt werden, beispielsweise auf der Website, auf Plakaten und gegenüber Geschäftspartnern.
Das Siegel darf jedoch nicht direkt auf Produkten angebracht werden, da es die Systeme und Prozesse des Unternehmens kennzeichnet, jedoch keine hinreichende Aussage über die Nachhaltigkeit der Produkte und Dienstleistungen trifft.

Das Siegel darf ausschließlich in seiner originalen, unveränderten Form verwendet werden. Das Siegel der Stufe 2 wird immer als Doppelsiegel im Verbund mit dem EMAS-Siegel genutzt.

Weitere Hinweise zur Siegelverwendung in unserem Leitfaden.

We Impact Geschäftsstelle

Wie wird die We Impact Geschäftsstelle finanziert?

Die We Impact Geschäftsstelle wird vom gemeinnützigen Verein KATE Umwelt & Entwicklung e.V. (Stuttgart) betrieben und finanziert sich aus mehreren Quellen: aus den Eintragungsgebühren und Jahresbeiträgen der zertifizierten Unternehmen, aus Schulungs- und Qualifizierungsangeboten sowie aus öffentlichen Fördermitteln.

Entwickelt wurde We Impact von 2021 bis 2025 im Rahmen des Forschungsvorhabens „Konzeptionierung und Aufbau eines Nachhaltigkeitsmanagementsystems in der Form eines Moduls EMAS+Nachhaltigkeit", gefördert durch das Bundesumweltministerium (heute BMUKN). Seit April 2025 unterstützt das Projekt SYNA („Mit System zum Nachhaltigkeitsmanagement", Laufzeit bis Juli 2027) die Arbeit der Geschäftsstelle. Es wird vom Umweltbundesamt aus Mitteln des BMUKN im Rahmen der Verbändeförderung gefördert.

Als gemeinnützige Organisation verfolgt KATE mit der Geschäftsstelle keine Gewinnabsicht. Alle Einnahmen fließen in den Betrieb, die Weiterentwicklung und die Verbreitung des We Impact Systems.

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In unserer Toolbox finden Sie weitere Checklisten, unseren Impact-Check sowie Verweise auf frei verfügbare Onlinequellen