EmpCo-Richtlinie und UWG-Novelle 2026: Was die neuen Regeln für Nachhaltigkeitssiegel bedeuten und wo We Impact steht

Update vom 7.7.2026: Die Auslegung der neuen UWG-Anforderungen an Nachhaltigkeitssiegel konkretisiert sich. Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat sich im Juni 2026 erstmals öffentlich zur Einordnung privater Siegel geäußert. Um die Konformität des We Impact Siegels auch formal bestätigen zu lassen, prüfen wir derzeit die Programmzulassung bei der DAkkS. Den aktuellen Stand und unsere Empfehlungen für zertifizierte Unternehmen finden Sie in unseren FAQ. Der folgende Beitrag wurde im Mai 2026 veröffentlicht und an einzelnen Stellen aktualisiert.

Der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 das 3. Änderungsgesetz zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beschlossen. Damit wird die Empowering-Consumers-Richtlinie (EU) 2024/825 in deutsches Recht umgesetzt. Das Gesetz tritt vollständig am 27. September 2026 in Kraft und verändert den rechtlichen Rahmen für Umwelt- und Klimaaussagen erheblich.

Was sich ändert

Allgemeine, nicht belegbare Umweltaussagen gelten künftig als unlauter. Nachhaltigkeitssiegel sind in der Kommunikation gegenüber Verbraucher:innen nur noch zulässig, wenn sie auf einem belastbaren Zertifizierungssystem mit unabhängiger Prüfung durch Dritte beruhen oder von staatlichen Stellen festgelegt sind. Hintergrund ist ein konkretes Problem: In der EU existieren rund 230 unterschiedliche Nachhaltigkeitssiegel. Für Verbraucher:innen ist kaum erkennbar, welche davon auf einer unabhängigen Prüfung beruhen und welche eine Selbstaussage des Unternehmens sind (Antony et al., Öko-Institut/UBA, Texte 27/2025). Die Neuregelung zieht hier eine klare Linie.

Was das für Unternehmen bedeutet

Wer ein Siegel führt, sollte prüfen, ob es die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Entscheidend sind vier Punkte: Das System steht diskriminierungsfrei offen, wurde mit Sachverständigen und Interessenträgern entwickelt, sieht ein Verfahren zum Entzug des Siegels bei Verstößen vor und stützt sich auf eine unabhängige Prüfung durch fachkundige, weisungsfreie Dritte auf normativer Grundlage.

Wo We Impact steht

We Impact Stufe 2 erfüllt nach unserer Einschätzung diese vier Kriterien. Die Prüfung erfolgt ausschließlich durch staatlich zugelassene Umweltgutachter:innen, deren Unabhängigkeit und Fachkunde im Umweltauditgesetz (UAG), der UAG-Fachkunderichtlinie, § 289c HGB und der EMAS-Verordnung gesetzlich verankert sind. Zertifizierungsstandard, Anforderungen und Gebührenordnung sind öffentlich einsehbar. Die Anforderungen wurden unter Beteiligung des Bundesumweltministeriums und eines unabhängigen Strategiebeirats entwickelt und werden fortlaufend an die regulatorische Entwicklung angepasst.

Für die Stufe 1 gehen wir den formalen Weg: Wir prüfen derzeit die Programmzulassung des We Impact Systems bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS), dem standardisierten Verfahren für Zertifizierungsprogramme.

Was das für Ihre Siegelverwendung ab dem 27. September 2026 bedeutet, hängt davon ab, ob sich Ihre Kommunikation an Verbraucher:innen oder an Geschäftspartner richtet. Unsere Empfehlungen dazu finden Sie in unseren FAQ; alle zertifizierten Unternehmen informieren wir zusätzlich direkt. Die UWG-Novelle stärkt unabhängig geprüfte Systeme gezielt gegenüber nicht belegbaren Umweltaussagen. Sie ist damit für glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation eine Chance.

Die ausführliche Einschätzung der We Impact Geschäftsstelle zur Einordnung von We Impact Stufe 2 unter das novellierte UWG steht Ihnen im FAQ zum Download zur Verfügung.

Fragen zur Einordnung Ihres We Impact Siegels? Schreiben Sie uns: info@we-impact.de

Stuttgart, Mai 2026, aktualisiert am 7.7.2026

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