Der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 das 3. Änderungsgesetz zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beschlossen. Damit wird die Empowering-Consumers-Richtlinie (EU) 2024/825 in deutsches Recht umgesetzt. Das Gesetz tritt vollständig am 27. September 2026 in Kraft und verändert den rechtlichen Rahmen für Umwelt- und Klimaaussagen erheblich.
Was sich ändert
Allgemeine, nicht belegbare Umweltaussagen gelten künftig als unlauter. Nachhaltigkeitssiegel sind nur noch zulässig, wenn sie auf einem belastbaren Zertifizierungssystem mit unabhängiger Prüfung durch Dritte beruhen. Hintergrund ist ein konkretes Problem: In der EU existieren rund 230 unterschiedliche Nachhaltigkeitssiegel. Für Verbraucher:innen ist kaum erkennbar, welche davon auf einer unabhängigen Prüfung beruhen und welche eine Selbstaussage des Unternehmens sind (Antony et al., Öko-Institut/UBA, Texte 27/2025). Die Neuregelung zieht hier eine klare Linie.
Was das für Unternehmen bedeutet
Wer ein Siegel führt, sollte prüfen, ob es die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Entscheidend sind vier Punkte: Das System steht diskriminierungsfrei offen, wurde mit Sachverständigen und Interessenträgern entwickelt, sieht ein Verfahren zum Entzug des Siegels bei Verstößen vor und stützt sich auf eine unabhängige Prüfung durch fachkundige, weisungsfreie Dritte auf normativer Grundlage.
Wo We Impact steht
We Impact Stufe 2 erfüllt diese vier Kriterien. Die Prüfung erfolgt ausschließlich durch staatlich zugelassene Umweltgutachter:innen, deren Unabhängigkeit und Fachkunde im Umweltauditgesetz (UAG), der UAG-Fachkunderichtlinie, § 289c HGB und der EMAS-Verordnung gesetzlich verankert sind. Zertifizierungsstandard, Anforderungen und Gebührenordnung sind öffentlich einsehbar. Die Anforderungen wurden unter Beteiligung des Bundesumweltministeriums und eines unabhängigen Strategiebeirats entwickelt und werden fortlaufend an die regulatorische Entwicklung angepasst.
Für zertifizierte Unternehmen heißt das: Das Siegel kann ohne Anpassung weiterverwendet werden. Die UWG-Novelle stärkt unabhängig geprüfte Systeme gezielt gegenüber nicht belegbaren Umweltaussagen. Sie ist damit für glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation eine Chance.
Die ausführliche Einschätzung der We Impact Geschäftsstelle zur Einordnung von We Impact Stufe 2 unter das novellierte UWG steht Ihnen im FAQ zum Download zur Verfügung.
Fragen zur Einordnung Ihres We Impact Siegels? Schreiben Sie uns: info@we-impact.de
Stuttgart, Mai 2026
